- bei Verdacht auf genetisch bedingte Erkrankungen oder Chromosomenstörungen in der Familie, zur Abklärung eines möglichen Wiederholungsrisikos
- bei Blutsverwandtschaft zwischen den Partnern
- nach ursächlich ungeklärten Fehlgeburten
- bei unerfülltem Kinderwunsch
- zur Abklärung eines möglichen Risikos durch Arzneimittel oder Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft
- vor Fruchtwasser-Untersuchung:
Besprechung der Möglichkeiten und Risiken sowie evtl. Alternativen
Wichtig: Bitte unbedingt ärztliche Unterlagen und Befundberichte
über betroffene Angehörige zum Beratungsgespräch mitbringen!